Die Regeln für die Einreise in das kasachische Territorium viel einfacher geworden.
Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan №838 vom 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren wurden aufgehoben. Visafrei und ohne Registrierung (automatische Registrierung mit zwei Stempeln in der Migrationskarte bei Ankunft) dürfen folgende Staatsangehörige reisen:
- Australien: bis zu 30 Tage
- Österreich: bis zu 30 Tage
- Bahrain: bis zu 30 Tage
- Belgien: bis zu 30 Tage
- Bulgarien: bis zu 30 Tagen
- Bratisilia: bis zu 30 Tagen
- Belarus: bis zu 90 Tage
- Vativan: bis zu 30 Tagen
- Vereinigtes Königreich: bis zu 30 Tage
- Ungarn: bis zu 30 Tage
- Vietnam: bis zu 30 Tage
- Deutschland: bis zu 30 Tage
- Griechenland: bis zu 30 Tage
- Dänemark: bis zu 30 Tage
- Israel: bis zu 30 Tage
- Indonesien: bis zu 30 Tage
- Irland: bis zu 30 Tage
- Island: bis zu 30 Tage
- Spanien: bis zu 30 Tage
- Italien: bis zu 30 Tage
- Kanada: bis zu 30 Tage
- Katar: bis zu 30 Tage
- Zypern: bis zu 30 Tage
- Kolumbien: bis zu 30 Tage
- Kuwait: bis zu 30 Tage
- Lettland: bis zu 30 Tage
- Litauen: bis zu 30 Tage
- Liechtenstein: bis zu 30 Tage
- Luxemburg: bis zu 30 Tage
- Malaysia: bis zu 30 Tage
- Malta: bis zu 30 Tage
- Mexiko: bis zu 30 Tage
- Monaco: bis zu 30 Tage
- Niederlande: bis zu 30 Tage
- Neuseeland: bis zu 30 Tage
- Norwegen: bis zu 30 Tage
- VAE: bis zu 30 Tage
- Oman: bis zu 30 Tage
- Polen: bis zu 30 Tage
- Portugal: bis zu 30 Tage
- Russland: bis zu 90 Tage
- Rumänien: bis zu 30 Tage
- Saudi-Arabien: bis zu 30 Tage
- Singapur: bis zu 30 Tage
- Slowakei: bis zu 30 Tagen
- Slowenien: bis zu 30 Tage
- USA: bis zu 30 Tage
- Thailand: bis zu 30 Tage
- Türkei: bis zu 30 Tage
- Ukraine: bis zu 90 Tage
- Philippinen: bis zu 30 Tage
- Finnland: bis zu 30 Tage
- Frankreich: bis zu 30 Tage
- Kroatien: bis zu 30 Tage
- Tschechische Republik: bis zu 30 Tage
- Chile: bis zu 30 Tage
- Schweiz: bis zu 30 Tage
- Schweden: bis zu 30 Tage
- Estland: bis zu 30 Tage
- Südkorea: bis zu 30 Tage
- Japan: 30 Tage
Registireung
Innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei mussen sich in Kasachstan folgende Staatsangehörige registrieren lassen:
- Aserbaidschan: bis zu 30 Tage
- Argentinien: bis zu 30 Tage
- Armenien: bis zu 90 Tage
- Hongkong (VR China): bis zu 14 Tage
- Georgia: bis zu 90 Tage
- Kirgisistan: bis zu 90 Tage
- Moldawien: bis zu 90 Tage
- Mongolei: bis zu 90 Tage
- Serbien: bis zu 30 Tage
- Tadschikistan: bis zu 30 Tage
- Usbekistan: bis zu 30 Tage
Die Registrierungsverlängerung nach dem Ablauf der angegebenen Frist wird bei den Behörden des Inneren in Ihrem Aufenthaltsort durchgeführt.
Elektronvisum für Kasachstan (E-Visa)
Um ein elektronisches Touristenvisum für Kasachstan zu erhalten, ist eine gültige Einladung der kasachischen Seite erforderlich, die beim Migrationsdienst des kasachischen Innenministeriums eingeholt werden muss.
Ein elektronisches Visum gilt nur für ausländische Staatsbürger, die über die internationalen Flughäfen Almaty und Nur-Sultan (ehemals Astana) nach Kasachstan einreisen oder aus Kasachstan ausreisen. Ein Elektronvisum für Kasachstan gilt nur für den Visumempfänger und gilt nicht für die begleitende Personen (z. B. Kinder).
Visa und Visa-Unterstützung
Staatsangehörige von Ländern, in denen die Einreise in die Republik Kasachstan nicht visumfrei geregelt ist, müssen bei den Botschaften und Konsulaten von Kasachstan im Ausland ein Visum beantragen. Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Visaunterstützung durch ein Reisebüro beantragen. Der Antrag wird 2 Wochen geprüft. Danach müssen Sie sich mit der erhaltenen Visaunterstützung an die Botschaft von Kasachstan wenden.